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Erhält eine versicherte Person eine bildgebende Untersuchung, erstellt die untersuchende Person einen Befundbericht. Dieser beschreibt anhand der angefertigten Bilder die gemachten Beobachtungen und beantwortet - soweit dies durch die Aufnahmen möglich ist - die vorgegebene medizinische(n) Fragestellung(en). Der radiologische Befundbericht wird bislang meist in Freitextform erstellt und als DIN A4-Ausdruck bzw. digitalisiert als PDF-Dokument weitergereicht. Künftig soll nach Abschluss der Befundung jeder (Kombinations-)Untersuchung durch das Primärsystem der untersuchenden Person (z. B. Radiologieinformationssystem, Praxisverwaltungssystem, Krankenhausinformationssystem) ein interoperabel nutzbares MIO Bildbefund erstellt und in der elektronischen Patientenakte (ePA) zur Verfügung gestellt werden. Die darin in strukturierter Form vorliegenden Daten können von nachfolgend behandelnden Personen, sofern diesen ein Lesezugriff durch die versicherte Person erteilt wurde, zur Sekundärdokumentation im Rahmen einer Behandlung genutzt und dabei zugleich in deren Primärdokumentation übernommen werden. Neben dem Einstellen des MIO Bildbefund in die ePA ist auch eine direkte Übermittlung des MIO Bildbefund an zuweisende/weiterbehandelnde Personen bzw. das Teilen der ePA-ID des MIO Bildbefund über die Telematikinfrastruktur (z.B. mittels einer KIM-Nachricht) möglich.


Bildgebung ist in der Medizin in großem Umfang vertreten. Bildgebende Verfahren werden zur Diagnose von Krankheitsbildern, zur Verlaufsbeurteilung aber auch bei der Therapie von Erkrankungen eingesetzt. Aufgrund des fachübergreifenden Einsatzes dieser Methoden ist zu erwarten, dass auch die Erstellung eines elektronischen Bildbefundes fach- und sektorenübergreifend stattfinden findet. 

Für die anschließende Nutzung des MIO Bildbefund wurden folgende Gruppen identifiziert:

  • Patient:innen (und Vertreter:innen)
  • Mit- und Weiterbehandelnde ambulant tätige Ärzt:innen
  • Behandelnde Ärzt:innen in Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken und sonstigen stationären Gesundheitseinrichtungen
  • Weitere Gesundheitsberufe (Geburtshilfe, Physiotherapie, Psychotherapie, ambulante und häusliche Pflege)



  • Vertragsärztliche Versorgung

Der/die Patient:in sucht wegen akuter Beschwerden eine vertragsärztliche Praxis zur Abklärung auf. Der/die untersuchende Ärzt:in veranlasst - ggf. soweit erforderlich per Überweisung - die Anwendung eines bildgebenden Verfahrens. Die anschließende Befundung mündet in der vom Primärsystem technisch unterstützten Erstellung eines MIO Bildbefund. Das MIO wird in die elektronische Patientenakte eingestellt und der anfordernden Person damit unmittelbar zugänglich gemacht. Diese kann die weitere Behandlung somit planen bzw. steuern, ohne dass der/die Patient:in dafür in die Praxis kommen muss. Das MIO Bildbefund kann von der erstellenden ärztlichen Einrichtung auch direkt an weiterbehandelnde Ärzt:innen elektronisch übermittelt werden; .z. B. als Anhang zu einer KIM-Nachricht.

 * Umfasst sind alle Einrichtungen, in denen Hausärzt:innen, Zahnärzt:innen, Fachärzt:innen und/oder Kinder- und Jugendärzt:innen vertragsärztlich tätig sind.
 ** Das Überweisen des/der Patient:in entfällt, soweit das in der Praxis tätige (zahn)ärztliche Personal über die notwendige Fachkunde verfügt und die Praxis mit der entsprechenden Technik ausgestattet ist.


  • Privatärztliche Leistung

Die Anwendung des MIO Bildbefund im Rahmen eines privatärztlich in Anspruch genommenen Bildgebenden Verfahrens unterscheidet sich nur insofern von der Anwendung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung, als dass zur Inanspruchnahme der radiologischen Leistung keine Überweisung notwendig ist. Der Erstellprozess und die Bereitstellung gegenüber Zugriffsberechtigten erfolgt analog.


Der/die Patient:in wird als Notfall in eine stationäre Einrichtung eingeliefert oder befindet sich bereits dort wegen eines elektiven Eingriffs. Die behandelnde Person fordert innerhalb der stationären Einrichtung oder bei einer räumlich angeschlossenen vertragsärztlichen Radiologiepraxis ein bildgebendes Verfahren an. Die Bilddaten werden je nach Organisation durch eine/n in der stationären Einrichtung tätige/n Ärzt:in, eine/n in der räumlich angeschlossenen vertragsärztlichen Radiologiepraxis  tätige/n Ärzt:in oder eine/n teleradiologisch tätige/n Ärzt:in befundet. Diese Befundung mündet in der vom Primärsystem technisch unterstützten Erstellung eines MIO Bildbefund. Perspektivisch wird zur Entlassung das MIO Krankenhaus-Entlassbrief erstellt und in diesem unter anderem auf das erstellte MIO Bildbefund referenziert. Das MIO kann auf Wunsch auch direkt an weiterbehandelnde Ärzt:innen elektronisch übermittelt werden; .z. B. als Anhang zu einer KIM-Nachricht.



Eine Versicherte im Alter zwischen 50 und 75 Jahren enthält von ihrer regional zuständigen Zentralen Stelle eine Einladung zum Mammographie-Screening. Die Versicherte nimmt diese Vorsorgeuntersuchung wahr und stellt sich zum vorgegebenen Termin bei der Screening-Einheit vor. Nach der Untersuchung werden die Aufnahmen durch zwei von dem/der programmverantwortlichen Ärzt:in bestimmten Radiolog:innen unabhängig voneinander befundet. Der/die programmverantwortliche Ärzt:in 




Interaktionen mit MIO und ePA

Schreiben: Behandelnde Person stellt Bildbefund in die ePA ein

  1. Die behandelnde Person führt die Bildgebung und Befundung durch und stellt den Bildbefund in die ePA ein.
  2. Die weiterbehandelnde Person erhält den digitalen Bildbefund (MIO) auf dezentralem Weg (z.B. KIM) und lädt diesen auf Wunsch seiner Patient:in in die ePA hoch.

Lesen: Behandelnde Person gewinnt Informationen zur Behandlung aus der ePA

Die behandelnde Person liest elektronische Bildbefunde aus der ePA, um

  • die Ergebnisse einer Untersuchung zu erfahren und ggf. in der Dokumentation ihres Primärsystems strukturiert abzulegen.
  • Voruntersuchungen einzusehen, um eine Verlaufsbeurteilung vornehmen zu können.
  • festzustellen, ob weitere diagnostische Verfahren erforderlich sind (z.B. ergänzende MRT zur Abklärung eines unklaren Leberherdes).

Update: Behandelnde Person aktualisiert einen Bildbefund in der ePA

Ein elektronischer Bildbefund wird im Normalfall angelegt und dann nicht mehr verändert. Es besteht die Möglichkeit, den Bildbefund zu aktualisieren, um Korrekturen vorzunehmen oder z.B. sekundär durchgeführte Messungen zu ergänzen.

Überblick

Zu den Anwendergruppen "Ärzt:innen ambulant" und "Ärzt:innen stationär" zählen alle Ärzt:innen, die in einem ambulanten bzw. stationären Setting tätig sind. Inbegriffen sind jeweils Hausärzt:innen, Zahnärzt:innen, Fachärzt:innen sowie Kinder- und Jugendärzt:innen.

Anwendung (alt/Gedächtnisstütze)

  • Das MIO wird nach der Befundung angelegt und typischerweise nicht mehr verändert, Korrekturen sind aber zulässig. Vorläufige Befunde? (eher nicht) Kenntlich machen von späteren Änderungen nötig? Gesetzliche Grundlage?
  • Das MIO enthält Befunde über eine einzelne Untersuchung oder in direktem Zusammenhang stehende Untersuchungen. Für weitere oder nachfolgende Untersuchung wird ein neues MIO angelegt.
  • Das MIO wird regelhaft nicht grenzüberschreitend verwendet. Ausnahmefälle wie Röntgenuntersuchungen zum Ausschluss einer Tuberkulose bedürfen weiterhin der entsprechenden Formblätter der anfordernden Institutionen oder Staaten.
  • Rechtliche Grundlage: § 630g BGB (Patientenrechtegesetz, Einsichtnahme in die Patientenakte?), 

Für die Nutzung des Bildbefundes wurden die folgenden Anwendergruppen identifiziert:

  • Erstellende Person:
    • Arzt/Ärztin in Weiterbildung, Facharzt/-ärztin
  • Prüfende Person / unterzeichnende Person:
    • Facharzt/-ärztin, Oberarzt/-ärztin, Chefarzt/-ärztin
  • Einstellende Person in die ePA bzw. Versand:
    • MFA, MRTA, Arzt/Ärztin
  • Lesender Zugriff auf den Bildbefund:
    • Patient
    • Angehörige
    • Vertreter
    • Weiterbehandelnde Ärzt:innen
    • Rehabilitatsionskliniken
    • Weitere Gesundheitsberufe (Hebammen, Physiotherapie, Psychotherapie, ambulante und häusliche Pflege)


  • Stand: März 2023