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Das auftragnehmende Labor kann die Laborleistung

  • selbst erbringen,
  • teilweise selbst erbringen und teilweise an ein Speziallabor weiterleiten oder
  • insgesamt an ein Speziallabor weiterleiten.
Der Gesamtbefund wird vollumfänglich zum gesamten Laborauftrag vom Auftragnehmer erstellt.

Kardinalität und Konformität:

%1.2.276.0.76.3.1.1.5.5.10.2.5_scenarioCardinalityConformity%
SZENARIOKARDINALITÄTKONFORMITÄT
Die Erläuterungen zu den Konformitäten und Kardinalitäten finden Sie unter: Glossar, Update

Rationale:

https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Qualitaetssicherung/_Bek_BAEK_RiLi_QS_laboratoriumsmedizinischer_Untersuchungen.pdf

Gemäß Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (18.10.2019), Abschnitt A, Kapitel 6.3.2 müssen Laborberichte "mindestens folgende Angaben enthalten: ...(4) die Bezeichnung des medizinischen Laboratoriums ..."

Vorgabe:

Von den Unterstrukturen darf
entweder Behandelnde Person
oder Einrichtung/Organisationseinheit
oder die Kombination Behandelnde Person/Einrichtung
einmal vorkommen.

FHIR®-Mapping: %KBV_PR_MIO_LAB_DiagnosticReport|KBV_PR_MIO_LAB_DiagnosticReport.performer%

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