Hier wird der unveränderliche Teil der einheitlichen Krankenversicherungsnummer der GKV gemäß § 290 SGB V angegeben.
Die 10-stellige Zeichenfolge beginnt mit einem zufällig vergebene Großbuchstaben, darauf folgen 8 zufällige Ziffern. Das 10.Zeichen ist eine Prüfziffer.
Kardinalität und Konformität:
SZENARIO | KARDINALITÄT | KONFORMITÄT |
---|
Terminologie-Assoziation:
CODE | BEZEICHNUNG IM Codesystem | Codesystem |
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KVZ10 | Krankenversichertennummer | 1.2.276.0.76.5.524 |
FHIR®-Mapping: %KBV_PR_Base_Patient|KBV_PR_Base_Patient.identifier:versichertenId%
Wert: Identifier (10 - 10 Zeichen)
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