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Jede Betriebsstätte und jede Nebenbetriebsstätte nach den Definitionen des Bundesmantelvertrages-Ärzte erhalten jeweils eine Betriebsstättennummer. Die Betriebsstättennummer ermöglicht die Zuordnung ärztlicher Leistungen zum Ort der Leistungserbringung. Die Betriebsstättennummer ist neunstellig. Die ersten beiden Ziffern stellen den KV-Landes- oder Bezirksstellenschlüssel gemäß Anlage 1 (Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nach § 75 Absatz 7SGB V zur Vergabe der Arzt-, Betriebsstätten- sowie der Praxisnetznummern) dar (Ziffern 1-2). Die Ziffern drei bis neun werden von der KV vergeben (Ziffern 3-9). Dabei sind die Ziffern drei bis sieben so zu wählen, dass anhand der ersten sieben Stellen die Betriebsstätte eindeutig zu identifizieren ist.

Kardinalität und Konformität:

%1.2.276.0.76.3.1.1.5.5.39.2.143_scenarioCardinalityConformity%
SZENARIOKARDINALITÄTKONFORMITÄT
Die Erläuterungen zu den Konformitäten und Kardinalitäten finden Sie unter: Glossar

Terminologie-Assoziation:

CODEBEZEICHNUNG IM CodesystemCodesystem
BSNRPrimary physician office number2.16.840.1.113883.18.108

FHIR®-Mapping: %KBV_PR_Base_Organization|KBV_PR_Base_Organization.identifier:Betriebsstaettennummer%

Wert: Identifier (0 - 9 Zeichen)





Kommentierungen

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