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Die Arztnummer (umgangssprachlich auch Lebenslange Arztnummer "LANR" genannt) wird an jede im vertragsärztlichen Bereich oder in einem nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhaus ärztlich tätige Person vergeben. Im vertragsärztlichen Bereich erfolgt die Vergabe durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung, im Krankenhausbereich durch das Krankenhaus-Arztverzeichnis nach § 293 Abs. 7 SGB V. Die Arztnummer setzt sich aus insgesamt neun Ziffern zusammen:
1. einer sechsstelligen eineindeutigen Ziffernfolge (Ziffern1-6);
2. einer Prüfziffer (Ziffer 7);
3. einem zweistelligen Arztgruppenschlüssel, der den Versorgungsbereich sowie die Facharztgruppe differenziert nach Schwerpunkten angibt (Ziffern 8-9) gemäß Anlage 2 (Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nach § 75 Absatz 7 SGB V zur Vergabe der Arzt-, Betriebsstätten- sowie der Praxisnetznummern).

Kardinalität und Konformität:

%1.2.276.0.76.3.1.1.5.5.39.2.231_scenarioCardinalityConformity%
SZENARIOKARDINALITÄTKONFORMITÄT
Die Erläuterungen zu den Konformitäten und Kardinalitäten finden Sie unter: Glossar

Terminologie-Assoziation:

CODEBEZEICHNUNG IM CodesystemCodesystem
LANRLifelong physician number2.16.840.1.113883.18.108

FHIR®-Mapping: %KBV_PR_Base_Practitioner|KBV_PR_Base_Practitioner.identifier:ANR%

Wert: Identifier





Kommentierungen

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