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Die Vertragskassennummer der Kassenärztlichen Vereinigungen (VKNR) identifiziert Krankenkassen für Abrechnungszwecke. Rechtliche Grundlage hierfür ist § 15 der 1. Änderung des Vertrages über den Datenaustausch auf Datenträgern (Anlage 6 des Bundesmantelvertrages Ärzte vom 1. Juli 2018). Die VKNR ist wie folgt aufgebaut: 1. und 2. Stelle: Nummer der KV-Abrechnungsstelle; 3. bis 5. Stelle: Seriennummer der Krankenkasse innerhalb der Kassenart.

Kardinalität und Konformität:

%1.2.276.0.76.3.1.1.5.5.39.2.830_scenarioCardinalityConformity%
SZENARIOKARDINALITÄTKONFORMITÄT
Die Erläuterungen zu den Konformitäten und Kardinalitäten finden Sie unter: Glossar

Terminologie-Assoziation:

CODEBEZEICHNUNG IM CodesystemCodesystem
NIIPNational Insurance Payor Identifier (Payor)2.16.840.1.113883.18.108

FHIR®-Mapping: %KBV_PR_Base_Organization|KBV_PR_Base_Organization.identifier:VKNR%

Wert: Identifier (5 - 5 Zeichen)





Kommentierungen

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