Die Arztnummer (umgangssprachlich auch Lebenslange Arztnummer "LANR" genannt) wird an jede im vertragsärztlichen Bereich oder in einem nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhaus ärztlich tätige Person vergeben. Im vertragsärztlichen Bereich erfolgt die Vergabe durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung, im Krankenhausbereich durch das Krankenhaus-Arztverzeichnis nach § 293 Abs. 7 SGB V. Die Arztnummer setzt sich aus insgesamt neun Ziffern zusammen:
 1. einer sechsstelligen eineindeutigen Ziffernfolge (Ziffern1-6);
 2. einer Prüfziffer (Ziffer 7);
 3. einem zweistelligen Arztgruppenschlüssel, der den Versorgungsbereich sowie die Facharztgruppe differenziert nach Schwerpunkten angibt (Ziffern 8-9) gemäß Anlage 2 (Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nach § 75 Absatz 7 SGB V zur Vergabe der Arzt-, Betriebsstätten- sowie der Praxisnetznummern).
Kardinalität und Konformität:
| SZENARIO | KARDINALITÄT | KONFORMITÄT | 
|---|
Terminologie-Assoziation:
| CODE | BEZEICHNUNG IM Codesystem | Codesystem | 
|---|---|---|
| LANR | Lifelong physician number | 2.16.840.1.113883.18.108 | 
FHIR®-Mapping: %KBV_PR_VoS_Practitioner|KBV_PR_VoS_Practitioner.identifier:ANR%
Beziehung: Spezialisierung von ANR aus den KBV-Basis-Profilen Version 1.7.0
Wert: Identifier (9 - 9 Zeichen)
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