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Die lebenslangen Beschäftigtennummer (LBNR) wird an Personen vergeben, die in der pflegerischen Versorgung tätig sind und unter die Regelungen des § 293 Absatz 8 SGB V fallen, und wird von dem Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) vergeben.

Kardinalität und Konformität:

%1.2.276.0.76.3.1.1.5.5.42.2.3523_scenarioCardinalityConformity%
SZENARIOKARDINALITÄTKONFORMITÄT
Die Erläuterungen zu den Konformitäten und Kardinalitäten finden Sie unter: Glossar

Terminologie-Assoziation:

CODEBEZEICHNUNG IM CodesystemCodesystem
PRNProvider number2.16.840.1.113883.18.108

FHIR®-Mapping: %KBV_PR_Base_Practitioner|KBV_PR_Base_Practitioner.identifier:BNR%

Wert: Identifier





Kommentierungen

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