Das Kinderuntersuchungsheft, auch "Gelbes Heft" oder "U-Heft" genannt, dient zur Dokumentation der Früherkennungsuntersuchungen. Grundlage für das Kinderuntersuchungsheft bildet die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern (sog. Kinder-Richtlinie). Das Kinderuntersuchungsheft liegt seit 1971 in Papierform in deutscher Sprache vor; eine englische Version wurde später ergänzt. Insgesamt umfasst es zehn U-Untersuchungen, beginnend mit der Dokumentation der Geburt und speziellen Neugeborenen-Screenings bis zu Untersuchungen im Alter von etwa fünf Jahren. Mit den Untersuchungen können körperliche, geistige und psychosoziale Auffälligkeiten frühzeitig erkannt und Präventions- und Behandlungsempfehlungen abgeleitet werden. Mit der Geburt des Kindes erhalten alle Eltern das "Gelbe Heft" und bringen es zu den jeweiligen U-Untersuchungen mit. Die einzelnen Untersuchungen werden beim Untersuchungstermin von den behandelnden und geburtshelfenden Personen dokumentiert. Zur Vorbereitung haben Eltern die Möglichkeit, Notizen einzutragen. Jede U-Untersuchung ist in sich abgeschlossen und soll immer nur den Entwicklungsstand zum gegenwärtigen Zeitpunkt dokumentieren. Das U-Heft dient primär als Checkliste, nicht als Diagnoseinstrument. Bei auffälligen Beobachtungen werden diese in zusätzlichen Untersuchungen abgeklärt und außerhalb des U-Hefts dokumentiert. Derzeit arbeitet die KBV daran, die Inhalte des in Papierform vorliegenden U-Hefts des G-BA zu digitalisieren und die Grundlage für die semantische und syntaktische Interoperabilität zu gewährleisten. Ziel ist es, eine möglichst inhalt- und strukturerhaltene elektronische Version des analogen Dokuments zu erstellen, um das U-Heft als Medizinisches Informationsobjekt langfristig in die elektronische Patientenakte einzugliedern. Ein digitales U-Heft schützt vor Verlust und erleichtert die Verfügbarkeit. So können Eltern Ärzten das elektronische U-Heft vorlegen, der Arzt dies ausfüllen und wiederum den Eltern digital zurücksenden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, den Nutzer über bevorstehende Termine zu informieren sowie auf weitere Maßnahmen, wie beispielsweise Impfungen oder zusätzliche Untersuchungen und Befunde, zu verweisen. Auch kann die elektronische Version das Ausfüllen des Hefts beschleunigen und mögliche Fehler reduzieren, zum Beispiel beim Übertragen von Messwerten in Perzentilkurven. Das digitale U-Heft soll das analoge möglichst identisch abbilden. Einerseits müssen die Inhalte den Vorgaben der Kinder-Richtlinie entsprechen, andererseits sollen bisherige Nutzer und Anwender des U-Hefts sich nicht auf ein völlig neues Dokument einstellen müssen. Zugleich soll bei der Digitalisierung die semantische und syntaktische Interoperabilität gewährleistet werden. Inwiefern in dem digitalen Dokument Eltern künftig eigenständig Notizen in das Heft in einem dafür vorgesehenen Feld eintragen können, ist noch nicht endgültig geklärt. Die Recherchephase ist bereits abgeschlossen. Aktuell werden das konzeptionelle Modell und die technische Repräsentation fertiggestellt. Hierzu erfolgt eine Abstimmung mit maßgeblich betroffenen Berufs- und Fachexperten. Der Start der Kommentierung ist für das 3. Quartal 2020 geplant.U-Heft
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