Nach der Kommentierungsphase eines medizinischen Informationsobjektes (MIO) schließt sich die gemäß 291b Absatz 1 Satz 7 definierte Benehmensherstellungsphase an. Darin wird die KBV mit den in § 3 Absatz 1 Satz 1 der Verfahrensordnung "Benehmensherstellung Medizinische Informationsobjekte" genannten Institutionen das Benehmen herstellen. Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 der Verfahrensordnung werden für das MIO U-Heft folgende maßgebliche, fachlich betroffene Fachgesellschaften und Verbände bestimmt, mit denen die KBV das Benehmen herstellt:
- Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ)
- Deutscher Hebammenverband e.V.
- Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe e.V. (QUAG)
- Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DAKJ)
- Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ)
Kommentierungen
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Key
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UH1X0-439
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Erstellt
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21.08.2020
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Name
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GKV-Spitzenverband
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Organisation
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GKV-Spitzenverband
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Zusammenfassung
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Anzeige von mehreren Mutterpässen
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Beschreibung
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Bei mehreren Schwangerschaften sollten die zugehörigen digitalen Mutterpässe als getrennte Gesamtdokumente angezeigt werden können sowie ein technisches Bundle bilden.
Einzelne hochgeladene Einträge dürfen hier nicht zu einer Irritation führen.
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