Verfahrensordnung
In Ergänzung zu dem – gesetzlich vorgegebenen – und in der Verfahrensordnung beschriebenen Vorgehen der Benehmensherstellung zur Definition der semantischen und syntaktischen Interoperabilität von Inhalten der elektronischen Patientenakte plant die KBV – ggf. in Abhängigkeit von extern gesetzten zeitlichen Fristvorgaben - folgende Punkte in der praktischen Umsetzung der Erarbeitung von Medizinischen Informationsobjekten (MIO) anzubieten, um eine konstruktive Beteiligung möglichst vieler Experten und die Einbindung von verfügbaren Erfahrungen bei der Erstellung von MIOs zu ermöglichen.
- Möglichkeit zum Vorschlag von MIOs (jederzeit)
- Möglichkeit zur Einreichung von MIOs (Prüfung gemäß Ressourcenverfügbarkeit)
- Ankündigung von geplanten Entwicklungen von MIO-Inhalten, vor Beginn der Entwicklungsarbeit
- Veröffentlichung eines Vorabentwurfs der MIO-Festlegungen über eine Kommentierungsplattform mit 6 Wochen Frist zur Kommentierung
- Unterstützung durch externe fachliche Beratung während der Entwicklung von MIOs
- Ausschreibung von Aufträgen zur Erstellung von MIOs
- Veröffentlichung von für das Verständnis der Grundsystematik und der weiteren Entwicklung von MIOs sinnhaften Hinweisen
- Regelmäßige Stakeholdertreffen, bei denen über den Stand der Entwicklungen und die nächsten geplanten MIOs berichtet wird
Von diesen geplanten Maßnahmen kann jederzeit und ohne Begründung abgewichen werden.