In diesem Element können die Stempelinformationen des Arztes/der Ärztin, der Hebamme sowie der Klinik/Einrichtung eingetragen werden, die an der Betreuung der Schwangeren während der Schwangerschaft und nach der Geburt beteiligt sind.
Quelle:
- Anlage 3 (Mutterpass) zu den Mutterschafts-Richtlinien (Stand: Februar 2020), S. 1
https://www.g-ba.de/downloads/83-691-594/2020-02-20_G-BA_Mutterpass_web.pdf
Abbildung
FHIR®-Mapping: