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Nach einer erfolgreichen Benehmensherstellung beschließt der Vorstand der KBV das medizinische Informationsobjekt. Im Rahmen dieser Festleung wird auch definiert, ab wann dieses medizinische Informationsobjekt gilt und somit in der Versorgung genutzt werden kann. Es ist geplant, dass das vorliegende medizinische Informationsobjekt zum xx.yy.zzzz gilt.

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