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1Gibt es eine Pflicht zur Zertifizierung der IT-Dienstleister?

IT-Dienstleister sind nicht verpflichtet sich von der KBV zertifizieren zu lassen.

Praxen sind nicht verpflichtet (zertifizierte) IT-Dienstleister zu beauftragen.

Nur die KBV ist verpflichtet die Personen-Zertifizierungen nach § 75b Abs. 5 SGB V für IT-Dienstleister anzubieten.

Praxis / IT-Dienstleister
2

Gibt es Informationen zu den Prüfungsinhalten bezüglich der Zertifizierung nach § 75 b Abs 5 SGB V bzw. gibt es Vorbereitungskurse o. Ä.?


Die Prüfungsinhalte basieren auf:

• der IT-Security-Richtlinie nach § 75b SGB V

• den Inhalten der Voraussetzungen nach Abschnitt 2.6.1 (CISSP, T.I.S.P, IT-Grundschutz-Praktiker, IT-Grundschutz-Berater)

Zu den anderen IT-Sicherheitsstandards nach Abschnitt 2.6.1 gibt es Vorbereitungskurse und die Möglichkeit einer Kreuzzertifizierung.

IT-Dienstleister
3Ist eine Hardware-Firewall (UTM Firewall, etc.) nach der "Richtlinie nach § 75b SGB V über die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit" verpflichtend vorgeschrieben?

Unter Anlage 5 Nr. 4 i.V.m Anlage 1 Nr. 32 wird gefordert, die Praxis bzw. das Praxisnetz auf Netzebene zu schützen. Die KBV empfiehlt dringend dies mittels einer korrekt installierten, konfigurierten und gewarteten Hardwarefirewall oder den Konnektor im Reihenbetrieb umzusetzen.

Praxis / IT-Dienstleister