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Vorteile und Nutzen der Beteiligung an der Erstellung assistierter MIOs

Beteiligte (Partner-)Organisationen profitieren von der Zusammenarbeit mit der KBV/mio42 bei der Erstellung eines assistierten MIOs:

  • Beteiligung an einer schnell wachsenden Community rund um das Thema Digitalisierung im Gesundheitswesen
  • Netzwerkmöglichkeiten durch aktive Teilnahme an regelmäßigen Terminen unter anderem mit diversen medizinischen bzw. versorgungsrelevanten Institutionen und Fachgesellschaften, Bundesverbänden, Herstellern und Anbietern   
  • Leistung eines wesentlichen Beitrags zur Förderung einer verbindlichen Interoperabilität im Gesundheitswesen
    • Höhere Sicherheit bei der Betreuung von PatientInnen, da Informationen in den Praxisverwaltungssystemen vollständig erfasst und zwischen unterschiedlichen Praxisverwaltungssystemen  ausgetauscht werden können
    • Beitrag zur Entlastung im Praxis- und Krankenhausalltag durch ein automatisiertes Befüllen der MIOs sowie einer Verringerung von Doppeldokumentation
    • Schnelle und zuverlässige Verfügbarkeit von medizinischen Informationen für PatientInnen, Leistungserbringern und Krankenkassen

Verbindliche Zusammenarbeit

  • Die Zusammenarbeit zwischen der KBV/mio42 GmbH und der Partnerorganisation kann in einer schriftlichen Absichtserklärung festgehalten werden. Diese Absichtserklärung soll den Willen zu einer verbindlichen Zusammenarbeit schriftlich festhalten.
  • Sowohl die KBV/mio42 als auch die Partnerorganisation können die Zusammenarbeit jederzeit beenden. Das Beenden der Zusammenarbeit ist entsprechend zu begründen und schriftlich festzuhalten.
  • Beendet die Partnerorganisation die Zusammenarbeit frühzeitig, steht es der KBV/mio42 frei, die begonnene Arbeit in eigener Verantwortung fortzuführen.

Finanzielle Beteiligung der KBV

  • Die Zusammenarbeit der Partnerorganisationen mit der KBV/mio42 wird nicht finanziell unterstützt. 

Grundsätze guter Zusammenarbeit

    • Für jedes assistierte MIO gibt es eine feste Ansprechperson innerhalb der KBV/mio42 und innerhalb der Partnerorganisation 
    • Inhalte (z.B. Dokumente, Seiten), welche veröffentlicht werden und nicht von der KBV/mio42 selber erstellt worden sind werden vor der Veröffentlichung durch die KBV/mo42 geprüft
    • Im Rahmen des Erstellungsprozesses der assistierten MIOs werden bestimmte Arbeitspakete verteilt → jede an der Erstellung des MIO beteiligte Organisation übernimmt für ihr jeweiliges Arbeitspaket die Verantwortung für die inhaltliche & zeitliche Erfüllung
    • Die Kommentierungs- und Benehmensherstellungsphase werden inhaltlich/fachlich durch die Partnerorganisation und der KBV/mio42 begleitet und anschließend formal durch die KBV/mio42 abgeschlossen
    • Die Phase der Festlegung und Veröffentlichung wird formal durch die KBV/mio42 übernommen
    • Die Projektpartner werden aktiv in der Phase des Supports während der Umsetzung des MIOs durch die Hersteller einbezogen
  • Die KBV/mio42 ist für die semantische und syntaktische Definition der MIO-Inhalte verantwortlich
  • Die konkrete technische Umsetzung und Verknüpfung mit der ePA sowie die Regelung von Rahmenbedingungen bei der Implementierung der festgelegten MIOs in der Versorgung liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs der KBV/mio42.