Der KBV-Vorstand legt die technische FHIR®-Spezifikation für ein MIO fest. Die Festlegung ist damit normativ und wird auf mio.kbv.de veröffentlicht. Dies ist ein formaler Schritt, welcher in der Verantwortung der KBV liegt.
Zusätzlich werden der Eintrag des festgelegten MIO im Verzeichnis für IT-Standards im deutschen Gesundheitswesen, kurz vesta (https://www.vesta-gematik.de/), sowie die Bekanntmachung zur Festlegung des MIO im Deutschen Ärzteblatt durch die KBV angestoßen.