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Vorteile und Nutzen der Beteiligung an der Erstellung assistierter MIOs

Beteiligte (Partner-)Organisationen profitieren von der Zusammenarbeit mit der KBV/mio42 bei der Erstellung eines assistierten MIOs:

  • Beteiligung an einer schnell wachsenden Community rund um das Thema Digitalisierung im Gesundheitswesen
  • Netzwerkmöglichkeiten durch aktive Teilnahme an regelmäßigen Terminen unter anderem mit diversen medizinischen bzw. versorgungsrelevanten Institutionen und Fachgesellschaften, Bundesverbänden, Herstellern und Anbietern   
  • Leistung eines wesentlichen Beitrags zur Förderung einer verbindlichen Interoperabilität im Gesundheitswesen

Verbindliche Zusammenarbeit

  • Die Zusammenarbeit erfolgt auf Augenhöhe und setzt auf eine vertrauensvolle und verbindliche Zusammenarbeit, die langfristig ausgelegt ist.
  • Sowohl die KBV/mio42 als auch die Partnerorganisation kann die Zusammenarbeit jederzeit begründet  beenden.
  • Beendet die Partnerorganisation die Zusammenarbeit frühzeitig, steht es der KBV/mio42 frei, die begonnene Arbeit in eigener Verantwortung fortzuführen.

Finanzielle Beteiligung der KBV

  • Jede Organisation trägt ihre Aufwände eigenständig.

Grundsätze guter Zusammenarbeit

    • Für jedes assistierte MIO gibt es eine feste Ansprechperson innerhalb der KBV/mio42 und innerhalb der Partnerorganisation.
    • Inhalte (z.B. Dokumente, Seiten), welche veröffentlicht werden und nicht von der KBV/mio42 selber erstellt worden sind, werden vor der Veröffentlichung durch die KBV/mo42 geprüft.
    • Im Rahmen des Erstellungsprozesses der assistierten MIOs werden bestimmte Arbeitspakete verteilt → jede an der Erstellung des MIO beteiligte Organisation übernimmt für ihr jeweiliges Arbeitspaket die Verantwortung für die inhaltliche & zeitliche Erfüllung.
    • Entsprechend der verteilten Arbeitspakete werden die fachlichen Inhalte während der Kommentierungs- und Benehmensherstellungsphase durch die jeweilige Organisation betreut. Die Organisation des Prozesses übernimmt die KBV/mio42.
    • Die Phase der Festlegung und Veröffentlichung wird formal durch die KBV/mio42 übernommen.
    • Während der Umsetzung des MIOs durch die Hersteller kann die Partnerorganisation bei der Beantwortung von Supportanfragen einbezogen werden.
  • Die KBV/mio42 ist für die semantische und syntaktische Definition der MIO-Inhalte verantwortlich.
  • Die konkrete technische Umsetzung und Verknüpfung mit der ePA sowie die Regelung von Rahmenbedingungen bei der Implementierung der festgelegten MIOs in der Versorgung liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs der KBV/mio42.