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Nach einer erfolgreichen Benehmensherstellung beschließt der Vorstand der KBV das medizinische Informationsobjekt. Im Rahmen dieser Festleung wird auch definiert, ab wann dieses medizinische Informationsobjekt gilt und somit in der Versorgung genutzt werden kann. Es ist geplant, dass das vorliegende medizinische Informationsobjekt zum 01.01.22 gilt. Es ist ebenfalls geplant die Vorversion des vorligenden medizinischen Informationsobjektes zu diesem Datum außerkraft zu setzen.