FÜR DIE VERSICHERTE PERSONEN:
- Einheitliche und strukturierte Darstellung von Daten im Frontend der versicherten Person
- Niederschwelliger Zugang zu Gesundheitsdaten, z. B. über ePA-Anwendung auf Smartphone
- Gemeinsame Nutzung der Daten mit zuständiger behandelnden Person ist unkompliziert möglich
FÜR DIGA-HERSTELLERINNEN:
- Die Anwendungsszenarien können durch die Auswahl benötigter optionaler Bausteine durch jede DiGA selbst definiert werden
- Der Umfang der verwendeten Module entspricht dem Leistungsumfang gem. BfArM-Zulassungsverfahren
- Perspektivisch ist eine einfache Weiterentwicklung der MIO-Spezifikation möglich, in dem zusätzliche Module im Baukasten ergänzt werden bzw. weitere Informationen in bestehenden Modulen ergänzt werden, z.B. wenn DiGA ihren Datenumfang verändern bzw. neue DiGA aufgenommen werden
- Die Vorgaben zu interoperablen Schnittstellen gemäß DiGA-Leitfaden (Link) des BfArM werden eingehalten
FÜR ÄRZTLICHES UND MEDIZINISCHES PERSONAL:
- Einheitliche und strukturierte Darstellung von Daten und Informationen in Primärsystemen trotz indikationsoffener MIO-Spezifikation
- Hilfreich als Sekundärdokumentation und bei Weiterbehandlung einer versicherten Person
- Potentiell weniger proprietäre DiGA-Anwendungen notwendig, um relevante medizinische Informationen im Primärsystem bereitzustellen
- Möglichkeit zur Übernahme sowohl der Gesamt- als auch der Einzelinformation in die eigene Dokumentation
Stand: September 2021