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FÜR DIE VERSICHERTE PERSONEN:

  • Einheitliche und strukturierte Darstellung von Daten im Frontend der versicherten Person
  • Niederschwelliger Zugang zu Gesundheitsdaten, z. B. über ePA-Anwendung auf Smartphone
  • Gemeinsame Nutzung der Daten mit zuständiger behandelnden Person ist unkompliziert möglich

FÜR DIGA-HERSTELLERINNEN:

  • Die Anwendungsszenarien können durch die Auswahl benötigter optionaler Bausteine durch jede DiGA selbst definiert werden
  • Der Umfang der verwendeten Module entspricht dem Leistungsumfang gem. BfArM-Zulassungsverfahren
  • Perspektivisch ist eine einfache Weiterentwicklung der MIO-Spezifikation möglich, in dem zusätzliche Module im Baukasten ergänzt werden bzw. weitere Informationen in bestehenden Modulen ergänzt werden, z.B. wenn DiGA ihren Datenumfang verändern bzw. neue DiGA aufgenommen werden
  • Die Vorgaben zu interoperablen Schnittstellen gemäß DiGA-Leitfaden (Link) des BfArM werden eingehalten

FÜR ÄRZTLICHES UND MEDIZINISCHES PERSONAL:

  • Einheitliche und strukturierte Darstellung von Daten und Informationen in Primärsystemen trotz indikationsoffener MIO-Spezifikation
  • Hilfreich als Sekundärdokumentation und bei Weiterbehandlung einer versicherten Person
  • Potentiell weniger proprietäre DiGA-Anwendungen notwendig, um relevante medizinische Informationen im Primärsystem bereitzustellen
  • Möglichkeit zur Übernahme sowohl der Gesamt- als auch der Einzelinformation in die eigene Dokumentation


Stand: September 2021