Unter dieser Rubrik finden Sie alle weiteren Fragen und Antworten, die für die Umsetzung aller MIOs gleichermaßen relevant sind.

Aus mio42 GmbH Perspektive: Aktuell nein (Stand Juli 2024).

Erläuterung: Auf der Webseite der mio42 GmbH befinden sich Spezifikationen in festgelegter Form (sog. Start-MIOs) für den Impfpass, das Zahnärztliche Bonusheft, den Mutterpass und das U-Heft. Diese Spezifikationen sind „final“, wobei zukünftige Versionierungen nicht ausgeschlossen sind, zum Beispiel aufgrund technischem (z.B. Spezifikationssprache XML, FHIR® bedarf einer Aktualisierung) oder inhaltlichem (z.B. neue Impfstoffe oder neue Krankheiten müssen unterstützt werden) Änderungsbedarf.

Eine Einordnung in die ePA-Roadmap oder eine Verpflichtung für IT-Systeme (Krankenkassen und/oder Primärsysteme) ist aktuell nicht gegeben. Durch das DigiG wurde in § 342 Abs. 2c SGB V aufgenommen, dass die Start-MIOs durch die Krankenkassen in der ePA unterstützt werden müssen, sobald die Primärsysteme diese elektronisch verarbeiten können. Diesen Zeitpunkt kann das BMG über eine Rechtsverordnung (§ 342 Abs. 2c SGB V) festlegen. Dies ist bisher noch nicht erfolgt. (Stand Juli 2024).

Aus mio42 GmbH Perspektive ist eine Umsetzung durch die verschiedenen Softwaresysteme (wie Praxisverwaltungssysteme, Krankenhausinformationssysteme etc.) aktuell nicht gegeben (Stand Juli 2024).

Darüber hinaus möchte die mio42 GmbH darauf hinweisen, dass sinnvollerweise noch weitere Rahmenbedingungen geschaffen werden sollten, um auf ein digitales Start-MIO umzusteigen. Beispielsweise sollten folgende Punkte geklärt werden:


  • Erfüllungsmöglichkeit von Nachweispflichten (z.B. Masernimpfung als Voraussetzung für die Schule)
    • Verhältnis zu bestehenden Papier-Dokumentationen (im Sinne: Soll eine Transformation der bestehenden Papierpässe stattfinden und wenn ja, wie/durch wen?)
    • Haben alle Prozessbeteiligten einen Zugang zur TI/ePA? (z.B. Betriebsärzte, Impfzentren, Gesundheitsämter)


Wenn Sie zukünftig über Änderungen auf dem Laufenden gehalten werden möchten, empfehlen wir eine Anmeldung zu unserem MIO-Newsletter: https://mio.kbv.de/spaces/MIOATT/pages/34669260/MIO-News

Die URL in den FHIR®-Profilen würde immer auf die aktuellste Version des Profils verweisen. Dies ist nicht korrekt, wenn man eine ältere Version eines Profils öffnen möchte. Aus diesem Grund wird man zur Startseite des Projekts weitergeleitet. Von dort aus kann jede Version des MIO als Package geöffnet werden und so das gesuchte Profil in der richtigen Version angezeigt werden.

Die Definition der MIOs hat die Option zur semantischen und syntaktischen Interoperabilität geschaffen, um die Übernahme von Daten aus einem MIO in ein anderes MIO zu unterstützen. Eine entsprechende Funktionalität im jeweiligen IT-System (z.B. Krankenhausinformationssystem oder Praxisverwaltungssystem) ist ausdrücklich erwünscht. 

Die KBV macht jedoch keine Vorgaben, wie die Inhalte und Funktionen letztendlich in den IT-Systemen umgesetzt werden. Die Darstellung der Inhalte obliegt den Herstellern.

Vor dem 01.01.2022: Es muss nur die aktuell "festgelegte" Version zur Anzeige in der elektronischen Patientenakte (ePA) vorbereitet werden. "Alte" Versionen eines MIO (mit dem Status "außer Kraft") müssen nicht umgesetzt werden.

Ab dem 01.01.2022: Alle Versionen eines MIO, die erst nach dem 01.01.2022 den Status "außer Kraft" erhalten, müssen trotzdem in der ePA zur Anzeige gebracht werden. 

Nein, die KBV gibt keine Anforderungen hinsichtlich der Darstellung der MIOs im Frontend der Versicherten vor. Unter Umständen können sich dennoch Anforderungen aus den Spezifikationen der gematik ergeben. Dazu bitten wir Sie, sich an die gematik zu wenden.

Die KBV hat für die Darstellung der MIOs Umsetzungsempfehlungen (sogenannte "Operationalisierungshinweise") gesammelt und veröffentlicht. Diese finden Sie an den jeweiligen Elementen im Informationsmodell. Zudem empfiehlt sich bei der Umsetzung der Anzeige darauf zu achten, dass die dargestellten Informationen auch den Informationen im MIO entsprechen. So sollte beispielsweise bei einer Impfung gegen Tetanus auch zur Anzeige gebracht werden, dass es sich bei der Impfung um eine Tetanusimpfung und nicht um eine Hepatitis-A-Impfung handelt. Als Hilfestellung dafür haben wir Wiedergabenamen in den Wertelisten aufgenommen.

Eine Anzeige von Codes (z. B. ICD oder SNOMED CT®) ist für Versicherte aus unserer Sicht in den meisten Fällen nicht notwendig und sollte mit verlinkten Hintergrundinformationen erfolgen, um nicht zu Verständnisproblemen zu führen.

Die beiden Plattformen GitHub und Simplifier werden von uns für verschiedene Bereiche genutzt. Die MIO-Spezifikation wird auf Simplifier veröffentlicht, da diese Plattform der native Veröffentlichungsbereich für FHIR®-Spezifikationen ist.
Seit 2025 wird GitHub wird für die Veröffentlichung des Implementation Guides verwendet. Ebenso stellen wir auf Github unsere Validierungspakete bereit.
Im Falle der Nutzung von SNOMED CT®-Codes durch IT-Systeme beziehungsweise Einrichtungen im Gesundheitswesen und PatientInnen, wird eine Lizenz benötigt. Diese wird derzeit als nationale Lizenz vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verwaltet (https://www.bfarm.de/DE/Kodiersysteme/Terminologien/SNOMED-CT/_node.html).