Nach Abschluss der Benehmensherstellung und der Prüfung sowie Bewertung aller eingegangenen Stellungnahmen ist hier ein Überblick zu den Ergebnissen einsehbar.

StellungnahmeAntwort

Die VersichertenID_PKV als eineindeutiger Identifier für Privatversicherte sollte auch bei der Festlegung des PIO Überleitungsbogen Berücksichtigung finden.

Das Element "Versicherten_ID_PKV", das der aktuellen Definition von HL7 Deutschland entspricht, wird im Abschnitt "Identifier" ergänzt.

1.7 Pflege durch An- oder Zugehörige, Phase II:
Angabe der verantwortlichen Pflegeperson [die in ihrer Privatzeit pflegt] (im Gutachten und/oder bei der Pflegeversicherung angegeben):

Unter Punkt 1.7.3 können Angaben zu „NICHT behandelnden Kontaktpersonen“ gemacht werden. Hierbei kann es sich um verschiedenste Personen handeln, die mit dem Pflegebedürftigen in Kontakt stehen (Ehegatte, Kinder, Freunde, Nachbarn, etc.). Für die empfangende Einrichtung ist jedoch die Angabe der verantwortlichen Pflegeperson (im Gutachten und/oder bei der Pflegeversicherung angegeben) wichtig, die hier nicht ohne Weiteres ersichtlich ist. Die Pflegeperson kann die Informationen des Versorgungsteams an die empfangende Einrichtung zur bisherigen Versorgungssituation (Pflegeprobleme, Bedürfnisse, …) ergänzen und sollte daher explizit benannt werden.

Das Konzept der Pflegeperson ist in der Werteliste der Rolle des Mitglieds eines Versorgungsteams enthalten. Als Mitglied eines Versorgungsteams kann eine behandelnde Person, eine Einrichtung und eine "nicht behandelnde Kontaktperson" angegeben werden. Der Begriff "nicht behandelnde Kontaktperson" wird geändert in "Kontaktperson". Damit soll das Missverständnis vermieden werden, dass eine Versorgung pflegeempfangender Personen ausgeschlossen wäre. Als verantwortliche Pflegeperson können hier bspw. An- oder Zugehörige explizit benannt werden.

Die Angabe über das Vorliegen einer Patientenverfügung fehlt und sollte explizit erwähnt werden. Eine Vollmacht und/oder gesetzliche Betreuung schließen nicht automatisch die Patientenverfügung ein.

Die Patientenverfügung ist eine Variante einer persönlichen Erklärung. Das Vorliegen einer persönlichen Erklärung wird unter dem Abschnitt "Erklärungen" unter "1.12 Persönliche Erklärung/Gesetzliche Betreuung" angegeben. Mithilfe von  "4.4.2.1 Art der Erklärung - Code, Phase II" wird angegeben, dass es sich um eine Patientenverfügung handelt. Der Beschreibungstext unter "Erklärungen" wird um das Aufzählen der möglichen Varianten der Erklärungen, u. a. Patientenverfügung, ergänzt.

Private (Wert-) Gegenständen im Abschnitt "(3) 1.15 Mitgegebene Dokumente/Arzneimittel/Hilfsmittel/Gegenstände"

Der Beschreibungstext in dem Abschnitt wird um Beispiele persönlicher Gegenstände erweitert. Damit soll erkennbar sein, dass in dem Abschnitt auch persönliche Gegenstände aufgeführt werden können. Neuer Beschreibungstext (voraussichtlich): "Hier können Hilfsmittel, Dokumente, Arzneimittel oder andere (persönliche) Gegenstände (z.B. Sehhilfe, Zahnprothese) angegeben werden, die der pflegeempfangenden Person bei der Überleitung mitgegeben wurden."


Hinzufügen von Abbildungen, z.B. Skizzierung einer betroffenen Körperstelle für die Konkretisierung von z. B. Wunden, Zu- und/oder Abgängen. 

Für Informationen, die Abbildungen oder andere Dateien beinhalten, kann nun das Element "Assessment frei - Beobachtung" verwendet werden, welches zu diesem Zweck um das Feld "Informationsquelle" erweitert wurde. Dort kann dann beispielsweise die Abbildung eingebunden werden. 

Folgende Kostdarreichungsform(-Kombinationen) konnten nicht gefunden werden:

  • Oral
  • Oral-perkutan endoskopische Gastrostomie
  • Oral-peripher parenterale Ernährung
  • Oral-zentral parenterale Ernährung
Die Werteliste wird um "Orale Kostdarreichung" erweitert. Kombinationen aus verschiedenen Kostdarreichungsformen können dann dargestellt werden, indem mehrere Elemente der Art "Hinweis zur Kostdarreichungsform" erstellt werden.

Bei der Erhebung von Vitalwerten sollte eine Möglichkeit gegeben werden, (externe) Einflussfaktoren zu dokumentieren z. B. körperliche Betätigung

Dafür ist das Feld "Notiz" vorgesehen.

Im vorliegenden Fallbeispiel ist nur das Datum der Messung dokumentiert, die Uhrzeit fehlt. Ist die Angabe der Uhrzeit ein „Kann-Feld“? Sollte dies der Fall sein, bitten wir die Uhrzeit aufgrund ihrer Relevanz als „Muss-Feld“ aufzunehmen.

Es wird ein Operationalisierungshinweis erstellt, der eine angemessene Genauigkeit nahelegt. Im anzeigenden System könnte dann eine Warnung angezeigt werden, wenn diese Genauigkeit nicht eingehalten wird, sodass ungenaue Angaben, die z. B. aus Flüchtigkeitsfehlern entstehen, vermieden werden.

Ist es vorgesehen, dass die letzte Blutgasanalyse (BGA) bei Entlassung einer/eines Betroffenen mit einem invasiven Beatmungsgerät als Anlage übermittelt wird oder zumindest die Werte eingetragen werden können?

Solche Angaben können unter "Assessment - frei / Beobachtung" strukturiert als "Nachricht an die empfangende Einrichtung" in Freitextform angezeigt werden. Außerdem kann die Information schon in einem Dokument (z. B.  KH-Entlassbrief) vorhanden sein, das als Informationsquelle verwendet wird.

Was ist mit „auffälligem Verhalten“ gemeint? Der Begriff ist nicht eindeutig. In der Pflege wird von „herausforderndem Verhalten“ gesprochen.

Die Bezeichnung wird in "Herausforderndes Verhalten" geändert.

Diskrepanz zwischen den Operationalisierungshinweisen der Abschnitte "Freiheitsentziehende Maßnahmen" und "Notwendigkeit der räumlichen Isolation - in beiden Fällen sind "Anordnungen nötig".

Die Operationalisierungshinweise werden angeglichen: Es wird darauf hingewiesen - wenn möglich - eine Informationsquelle anzugeben. 

In manchen Fällen wünschen die Betroffenen selbst mehr Sicherheit durch hochgestellte Bettscheren und/oder das Bett einseitig an die Wand zu stellen. Wo kann der Wunsch des Betroffenen dokumentiert werden?

Ein Wunsch des/der 

pflegeempfangenden Person kann unter "Patientenwunsch" dokumentiert werden.

Gesundheitsmanagement/ Umgang mit Erkrankung:
Beim Durchsehen konnten wir das Thema „Gesundheitsmanagement durch die/den Betroffene:n“ nicht finden.

Die gewünschte Information kann unter "Assessment - frei / Beobachtung" als "Freitext Nachricht an die empfangende Einrichtung" oder ggf. als "Pflegeproblem" festgehalten werden.

Einheitliche Bezeichnung von inhaltsgleichen Abschnitten zwischen MIO Überleitungsbogen und bereits festgelegten MIOs:

Im Sinne der Interoperabilität ist es wünschenswert, inhaltsgleiche Informationen in gleichnamigen Abschnitten zu dokumentieren. Eine Angleichung der Kodierung inhaltsgleicher Abschnitte im MIO Überleitungsbogen mit beispielsweise den Abschnitten im MIO Patientenkurzakte und MIO DiGA Toolkit tragen zu einer einfacheren Zuordnung der Abschnitte in einer elektronischen Patientenakte bei. Eine Harmonisierung der Bezeichnungen für die Dokumentabschnitte (Terminologie-Assoziationen) an das MIO DiGA Toolkit und MIO PKA wird deshalb empfohlen. Dies gilt ebenso für die Harmonisierung dieser Abschnitte in Bezug auf die crossborder electronic patient summary für die Gewährleistung des europäischen Datenaustauschs gemäß SGB V §219d Absatz 6.


Für die aktuelle Festlegung ist eine Harmonisierung zwischen den einzelnen MIOs nicht möglich. Im Rahmen der nächsten Fortschreibungen werden wir die inhaltsgleichen Abschnitte semantisch einheitlich bezeichnen. 

Es besteht keine Möglichkeit, im Profil "Schmerzsymptomatik" kodiert anzugeben, welche Symptomatik vorliegt, obwohl in der Beschreibung angedeutet wird, man könne dies angeben.

Es ist im Profil "Schmerzsymptomatik" nicht vorgesehen, dass die Art der Symptomatik angegeben wird, wie die ursprüngliche Formulierung der Beschreibung vermuten ließ. Die Beschreibung wurde dahingehend angepasst, dass lediglich dokumentiert wird, ob eine Schmerzsymptomatik vorliegt. 

Der Barthel-Index dient zur Bewertung der alltäglichen Funktionsfähigkeit eines Patienten. In den Profilen der einzelnen Fähigkeiten im PIO Überleitungsbogen besteht keine Möglichkeit die Bewertung numerisch zu erfassen. Um die Beurteilung einzelner Fähigkeiten besser interpretieren und den Gesamtscore nachvollziehen zu können, wird empfohlen neben der Kodierung anhand des Hamburg Manual auch die zugehörigen numerischen Werte zu erfassen.

Wir werden die Profile zu den einzelnen Funktionsbeurteilungen wie folgt anpassen:
"valueCodeableConcept" wird zu "valueQuantity". Hier kann zukünftig der Punktwert angegeben werden. Damit keine unzulässigen Punktwerte (bspw. 8) angegeben werden können, wird ein Constraint eingeführt, welches nur die Punktwerte 0, 5, 10 und 15 erlaubt.
Um den Punktwert näher zu beschreiben, wird das Element "Observation.interpretation" verwendet werden. Es wird jeweils ein ValueSet hinterlegt werden, welches als Code die entsprechenden Punktwerte und als Display eine passende Beschreibung zum Punktwert enthält. Um sicherzustellen, dass der Punktwert aus "valueQuantity" und der Code aus dem ValueSet identisch sind, wird ein entsprechendes Constraint zur Überprüfung eingeführt.

Für die Umsetzung ist es ebenfalls notwendig, das bisher vorhandene Code-System anzupassen. Für jede Funktionsbeurteilung des Barthel-Index wird ein eigenes Code-System erstellt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass jedem Punktwert nur eine Beschreibung zugeordnet werden kann.

DataAbsentReason in Observations nutzen anstatt eigener Profile, welche Ausdrücken ob Informationen für die jeweiligen Bereichen vorliegen, unbekannt sind oder nicht vorliegen.

Aufgrund der verwendeten Profile wäre es nicht überall möglich gewesen, mit einem dataAbsentReason zu arbeiten. In Observations ist dieses Element standardmäßig vorgesehen, in einer Condition bspw. jedoch nicht. Letztendlich wurde entschieden, getrennte Profile zu erstellen, um erstens eine einheitliche Profilierung innerhalb des PIO zu erreichen und zweitens dem Wunsch des Pflegebeirats nachzukommen. Es wurde explizit gewünscht, dass bei der Dokumentation bewusst angegeben werden muss, ob Informationen zu bestimmten Bereichen (bspw. Problemen oder Risiken) vorliegen, unbekannt sind oder nicht vorliegen.

Formale Prüfung und Verlinkungen auf Simplifier: 

In den Profilen MIO Überleitungsbogen sind vereinzelt Rechtschreibfehler zu finden. Zudem können einige genutzte Links nicht korrekt aufgelöst werden. Wir bitten um die Überprüfung und Korrektur in den Profilen.

Vielen Dank für Ihre Hinweise. 

Wir werden die FHIR®-Profile einer erneuten redaktionellen Qualitätssicherung unterziehen und bei Bedarf entsprechende Korrekturen vornehmen.

Folgender Hinweis für Freitext-Datenfelder sollte vorhanden sein: "Gemäß § 363 SGB V können Patienten ihre Daten für eine Datenspende freigeben. Hierbei sollte darauf hingewiesen werden, bei Freitextfeldern (String, Freitext) wie „Ergänzende Angaben", „Besonderheiten" oder „Hinweise" keine Namen oder Daten zu hinterlegen, die eine eindeutige Zuordnung zu einer Person ermöglichen (z.B. Patientennamen, Versichertennummer)."

Sie finden den Hinweis für Freitext-Datenfelder hier: Übergreifende Operationalisierungshinweise, Phase II

Der DBfK - Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e. V. und der DPR - Deutscher Pflegerat e. V. haben die Entwicklung und Kommentierungsphase des PIO Überleitungsbogens inhaltlich intensiv begleitet. In einem gemeinsamen Diskussionspapier, herausgegeben mit dem Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg), Bundespflegekammer, Forschungsgruppe Informatik im Gesundheitswesen der Hochschule Osnabrück und der damaligen Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein haben wir die fachliche Notwendigkeit eines PIO Überleitungsbogens unter den Aspekten Interoperabilität und technischen Standards in der Pflege im Juni 2021 beleuchtet (1). Wir teilen die Auffassung der MIO42 GmbH, dass für eine stabile und bedarfsgerechte Versorgung Pflegeempfangender beim Wechsel zwischen pflegenden Einrichtungen die Kontinuität der pflegefachlichen Versorgung von besonderer Relevanz ist. Der elektronische Überleitungsbogen kann mittels Austausch von vollständigen, standardisierten und klar strukturierten Daten eine einrichtungs- und sektorenübergreifende Informationskontinuität gewährleisten und damit die Pflege- / Versorgungsqualität sowie die Sicherheit der Pflegeempfangenden erhöhen und Versorgungsbrüche vermeiden. Im Entwicklungsprozess waren die umsichtige Analyse der bestehenden Überleitungsinstrumente und Ansätze einer Pflegeüberleitung (wie dem DNQP Standard Entlassungsmanagement), die Einsetzung eines Pflegebeirates, der Austausch mit der Softwareindustrie und der wissenschaftlichen Expertise aus Pflege und Informatik und insbesondere der ausführliche öffentliche Kommentierungsprozess herausragend. Der Pflegebeirat hat mehrere Sitzungen benötigt, um gute und zufriedenstellende Lösungen zu den Kommentierungen zu formulieren - gemeinsam mit Softwareentwicklern und Informatiker:innen, die im PIO Überleitungsbogen umgesetzt worden sind. Auch für die im Zuge der Erarbeitung immer wieder angesprochene Integration der Daten aus der Strukturierten Informationssammlung – SIS im Rahmen des Strukturmodells zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation in der stationären und ambulanten Langzeitpflege konnte ein Lösungsansatz gefunden werden. Der nunmehr erstellte PIO Überleitungsbogen wartet nun auf seine Anwendung. Insbesondere die geplante Evaluation in den Modellprogrammen nach § 125 SGB XI weisen auf die Umsicht hin, mit der der bisherige Prozess vorangetrieben worden ist. Die auf der Webseite der MIO42 GmbH bereitgestellten Hintergrundinformationen sind hilfreich für eine Implementierung in die betriebliche Praxis und den Pflegealltag in unterschiedlichen Pflegesettings.
DBfK - Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e. V. und der DPR - Deutscher Pflegerat e. V. erklären volle Zustimmung im Benehmherstellungsverfahren mit dem PIO Überleitungsbogen.

(1) Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg), Bundespflegekammer, Deutscher Pflegerats (DPR), Forschungsgruppe Informatik im Gesundheitswesen der Hochschule Osnabrück und ehemalige Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein (Hrsg.). Gemeinsames Diskussionspapier: Interoperabilität & technische Standards in der Pflege. Berlin, 2021. Letzter Zugriff: 5.9.2022: https://www.bvitg.de/wp-content/uploads/2021-06-16_bvitg_DPR_HSOS_PKSH_BPK_DP-Interoperabilitaet-Pflege.pdf.pdf

Vielen Dank für Ihre positive Rückmeldung!

Derzeit existiert keine systematische Grundlage für eine strukturierte und sektoren-übergreifende Datenerhebung in der Pflege. Der PIO-Überleitungsbogen bietet aus unserer Sicht hier eine große Chance für die Pflege.

Mit dem PIO-Überleitungsbogen ist es möglich, vollständig standardisierte und strukturierte Daten sektorenübergreifend auszutauschen, um somit die Qualität der Versorgung der zu Pflegenden sicherzustellen. Versorgungslücken in der Pflege können damit vermieden werden.

In der Entstehung des PIO-Überleitungsbogen wurde ein Pflegebeirat eingesetzt, der in mehreren sehr konstruktiven Sitzungen mit diversen Dokumentations- und Softwareentwickler:innen sowie Informatiker:innen gemeinsam Lösungen in den Kommentierungen entwickelte und formulierte. Um die Vielzahl bestehender Systematiken der Pflegedokumentationen aus den individuellen Einrichtungen und aus den unterschiedlichen Dokumentationssystemen zusammenzuführen, wurden im Entwicklungsprozess die standardisierten Überleitungsinstrumente und Ansätze einer Pflegeüberleitung (z. B. Expertenstandard Entlassungsmanagement in der Pflege des DNQP) berücksichtigt.

Zusätzlich erfolgte im Rahmen des Strukturmodells zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation in der stationären und ambulanten Langzeitpflege die Integration der Daten aus der Strukturierten Informationssammlung – SIS. Für eine schnellere Nutzung des PIO-Überleitungsbogen möchten wir vorschlagen, einen Democase mit interessierten Industriepartnern zu initiieren und ggf. die Systemhersteller, die den PIO-ÜB implementiert haben, auf einer Info-Webseite aufzuzeigen.

Mit den bereitgestellten Informationen für die betriebliche Praxis auf der Webseite der MIO42 GmbH wird zusätzlich die Implementierung des PIO-Überleitungsbogen in unterschiedlichen Pflegesettings erleichtert. Der PIO-Überleitungsbogen muss nun seine Praktikabilität in der Praxis unter Beweis stellen.

Zusammen mit dem Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe e. V. (DBfK), dem Deutschen Pflegerat e. V. (DPR), der Bundespflegekammer, der ehemaligen Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein und der Forschungsgruppe Informatik im Gesundheitswesen der Hochschule Osnabrück hat der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V. die Notwendigkeit der interoperablen Nutzung von pflegerelevanten Dokumenten in verschiedenen Pflegesettings bereits in einem gemeinsamen Diskussionspapier erklärt.

Der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V. erklärt zur Benehmensherstellung mit dieser Stellungnahme seine volle Zustimmung zum PIO-Überleitungsbogen.

Zugleich möchte der bvitg sich bei allen Beteiligten für die konstruktive und lösungsorientiert Arbeit bedanken. Wir hoffen, dass der PIO-Überleitungsbogen sich in der Praxis bewährt und einen echten Mehrwert für Pflegepersonal und zu Pflegende schafft.

Vielen Dank für Ihre positive Rückmeldung!

Der bpa begrüßt weiterhin das Vorhaben der Bundesregierung einer sektorenübergreifenden Vernetzung mit allen Akteuren des Gesundheitswesens.

Digitale, medienbruchfreie und automatisierte Prozesse in der ambulanten, voll- und teilstationären Pflege, können papiergestützte Prozesse ablösen und Bürokratieaufwand reduzieren. In diesem Kontext hat der bpa bereits in der Stellungnahme zur Kommentierungsphase vom 22.02.2022 betont, dass es hierbei zu keiner Standardisierung der Pflegefachlichkeit kommen darf, die sich am klinischen Bereich orientiert. Die Nutzung des PIO Überleitungsbogens darf unter keinen Umständen eine praxisferne und primär bürokratische Mehrbelastung für die Pflege bedeuten.

Damit die Zielgruppe der Pflegeeinrichtungen eine adäquate Beurteilung vornehmen kann, hat sich der bpa im Konsens mit der BAGFW für eine Erprobung des PIO Überleitungsbogens ausgesprochen. Unter Vorbehalt der Ergebnisse der zu erwartenden Pilotierungs-/Erprobungsphase, geht der bpa mit einer Benehmensherstellung des PIO Überleitungsbogens konform.

Vielen Dank für Ihre positive Rückmeldung und Ihre Hinweise!

Wir unterstützen das Anliegen einer Erprobung des PIO Überleitungsbogen – wie auch für alle weiteren MIOs – vor einem bundesweiten Rollout ausdrücklich. Mit der geplanten Geltungsfrist zum 1. Januar 2025 wird u. a. der zeitliche Rahmen geschaffen, eine Erprobung des PIO Überleitungsbogen vor der bundesweiten Einführung in der Verantwortung des Pflegesektors durchzuführen. Hierbei sollten u. E. sowohl technische als auch prozessuale Fragestellungen der PIO-Nutzung in der ePA sowie bei der Übertragung per KIM betrachtet werden.