Das auftragnehmende Labor kann die Laborleistung
- selbst erbringen,
- teilweise selbst erbringen und teilweise an ein Speziallabor weiterleiten oder
- insgesamt an ein Speziallabor weiterleiten.
Kardinalität und Konformität:
| SZENARIO | KARDINALITÄT | KONFORMITÄT |
|---|
Rationale:
https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Qualitaetssicherung/_Bek_BAEK_RiLi_QS_laboratoriumsmedizinischer_Untersuchungen.pdf
Gemäß Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (18.10.2019), Abschnitt A, Kapitel 6.3.2 müssen Laborberichte "mindestens folgende Angaben enthalten: ...(4) die Bezeichnung des medizinischen Laboratoriums ..."
Vorgabe:
Von den Unterstrukturen darf
entweder Behandelnde Person
oder Einrichtung/Organisationseinheit
oder die Kombination Behandelnde Person/Einrichtung
einmal vorkommen.
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