Diese Gruppe beschreibt eine durchgeführte Impfung. Sie enthält alle nach § 22 Absatz 2 Infektionsschutzgesetz relevanten Informationen (z.B. zur Erkrankung, gegen die geimpft wird) sowie weitere Informationen zum Impfstoff, zur verantwortlichen Person sowie ggf. zur Person, die die Eintragung vornimmt. Zusätzlich sind die in § 22 Absatz 3 und 4 beschriebenen Felder bzw. Informationen enthalten. 
Es können auch in der Vergangenheit durchgeführte Impfungen übertragen werden (z.B. aus dem Papierausweis, aus einer Impfbescheinigung oder aus Bescheinigungen aus dem Ausland). Dies wird im Anwendungsszenario "Daten nach- oder übertragen" abgebildet. 
Nicht alle Informationen sind für alle Anwendungsszenarien relevant. 

Kardinalität und Konformität:

%1.2.276.0.76.3.1.1.5.6.1.1.2.4323_scenarioCardinalityConformity%
SZENARIOKARDINALITÄTKONFORMITÄT
Die Erläuterungen zu den Konformitäten und Kardinalitäten finden Sie unter: Erläuterungen

Rationale: Nach § 22 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz muss die impfende Person im ärztlichen Dienst jede Schutzimpfung unverzüglich in einen Impfausweis nach Absatz 2 eintragen. § 22 Absatz 2 Infektionsschutzgesetz beschreibt alle Informationen, die in einem Impfausweis zu jeder Schutzimpfung dokumentiert werden müssen. Im Impfausweis sind  zudem  laut Infektionsschutzgesetz § 22 Absatz 3 und 4 weitere Informationen  vorzusehen. Dies wird hier abgebildet.

Terminologie-Assoziation:

CODEBEZEICHNUNG IM CODE-SYSTEMCODE-SYSTEM
713404003Vaccination given (situation)SNOMED Clinical Terms

FHIR®-Mapping: KBV_PR_AW_Impfung

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Kommentierungen

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