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Für Abkürzungen und Begriffserklärungen siehe Glossar & Abkürzungsverzeichnis.
Definition Laboruntersuchung
Laboruntersuchungen im Sinne dieses Prozessleitfadens sind alle medizinisch veranlassten bzw. von der versicherten Person beauftragten Untersuchungen von Körpermaterialien zur Entdeckung möglicher Erkrankungen. Diese Untersuchung erfolgt mittels optischer, chemischer oder immunologischer Analysen, welche meistens automatisiert erfolgen.
Ein Artefakt, dass dabei entsteht, ist der Laborbefund.
"Ein Laborbefund liegt nach Auffassung des Arbeitskreises „Einführungskonzept Laborbefund“ [ des Interop Councils, Anm. d. Verf. ] unter Bezugnahme auf die Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen nur dann vor, wenn zu den Messergebnissen auch eine ärztliche Bewertung vorliegt. Dabei ist ein Laborbefund immer als eine Einheit zu betrachten, die als Ganzes ärztlich bewertet wird. Diese Bewertung wird im MIO Laborbefund abgebildet. Bei Veränderungen entsteht ein komplett neuer Laborbefund (aus: Positionspapier des Arbeitskreises „Einführungskonzept Laborbefund“ (Version vom 27.09.2024), Interop Council, S. 7, abgerufen am 05.02.2025 (08:50 Uhr))
Im Folgenden werden die unterschiedlichen, im Positionspapier des IOP AK verankerten Szenarien ("Beauftragtes Labor", "Laborgemeinschaft", "Eigenleistung") näher ausgeführt. Dabei werden einige Prozessschritte zusammengefasst abgebildet. Ihre nähere Darstellung findet sich im Bereich Laborbezogene Grundprozesse und ist jeweils am dargestellten Prozess verlinkt.
Technische Prozessabläufe
Die vom Primärsystem in den Szenarien anzustoßenden ePA-Operationen werden im Implementation Guide Laboratory Service unter dem Menüpunkt "Prozessabläufe" beschrieben.