Nach § 371 Absatz 1 SGB V sind in informationstechnische Systeme der vertragsärztlichen Versorgung, die zum Erheben, Verarbeiten und Nutzen von personenbezogenen Patientendaten eingesetzt werden, offene und standardisierte Schnittstellen zu integrieren. Diese Schnittstellen sollen eine systemneutrale Archivierung sowie die Übertragung von Patientendaten beim Systemwechsel ermöglichen. Die KBV ist zur Festlegung dieser Schnittstellen gesetzlich nach § 372 Absatz 1 SGB V verpflichtet. Zusätzlich ist die KBV gesetzlich verpflichtet, ein Zulassungsverfahren anzubieten, in dem die informationstechnischen Systeme die korrekte Umsetzung der Schnittstelle gegenüber der KBV nachweisen.
Sowohl für Systemwechsel als auch Archivierung wird eine einheitliche, dateibasierte Schnittstelle auf FHIR®-Basis (Fast Healthcare Interoperability Resources) im XML-Format spezifiziert. Mit FHIR® kommt eine zukunftsorientierte Technologie zum Einsatz, mit der die Interoperabilität zwischen den Praxisverwaltungssystemen ermöglicht wird.
Aufgrund des aktuell noch nicht abgeschlossen Gesetzgebungsverfahrens für das Digital-Gesetz (DigiG), welche die §371 Schnittstellen stark betrifft, wurde die Bearbeitung der Kommentierung vorerst zurückgestellt.
Neue Version 1.3.0
Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen die notwendigen Dokumente als auch die zugehörigen KBV-Profile der neuen Version 1.3.0 der Archiv- und Wechselschnittstelle für die Kommentierung zur Verfügung. Im Rahmen des Kommentierungsprozesses ist eine Prüfung und Kommentierung der Dokumente und KBV-Profile möglich. Die Kommentare können direkt mit dem Button "Kommentierung" auf der entsprechenden Seite erfolgen. Dokumente und Anhänge können Sie zusätzlich per Email an ITA@kbv.de senden.
Wesentliche Änderungen zur Vorversion:
- Update KBV.Basis 1.3.0
- Erweiterung der Definition einer Basisvariante (Mehr verpflichtende Profile)
- Anpassung an eAU und eRezept
- Anpassung der Muster an Questionnaire
- Unterstützung neuer MIOs und KBV-Muster
- Bugfix