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Hier finden Sie ein Archiv (nicht mehr gültige Fassung(en)) der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zum ambulanten Operieren.

Die aktuell gültige Version stellen wir auf der KBV-Website bereit unter: https://www.kbv.de/infothek/rechtsquellen/bundesmantelvertrag/qualitaetssicherungsvereinbarungen. 


InkrafttretenDatei
01.10.2006
01.01.2004
01.10.1994 (Stand: 24.07.2001)
01.10.1994