Hier finden Sie ein Archiv (nicht mehr gültige Fassung(en)) der Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Durchführung von Untersuchungen in der Kernspintomographie.
Die aktuell gültige Version stellen wir auf der KBV-Website bereit unter: https://www.kbv.de/infothek/rechtsquellen/bundesmantelvertrag/qualitaetssicherungsvereinbarungen.
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