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Die Arztnummer (umgangssprachlich auch Lebenslange Arztnummer " LANR" genannt) wird an jede im vertragsärztlichen Bereich oder in einem nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhaus ärztlich tätige Person vergeben. Im vertragsärztlichen Bereich erfolgt die Vergabe durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung, im Krankenhausbereich durch das Krankenhaus-Arztverzeichnis nach § 293 Abs. 7 SGB V. Die Arztnummer setzt sich aus insgesamt neun Ziffern zusammen:
1. einer sechsstelligen eineindeutigen Ziffernfolge (Ziffern1-6);
2. einer Prüfziffer (Ziffer 7);
3. einem zweistelligen Arztgruppenschlüssel, der den Versorgungsbereich sowie die Facharztgruppe differenziert nach Schwerpunkten angibt (Ziffern 8-9) gemäß Anlage 2 (Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nach § 75 Absatz 7 SGB V zur Vergabe der Arzt-, Betriebsstätten- sowie der Praxisnetznummern).

Kardinalität und Konformität:

%1.2.276.0.76.3.1.1.5.6.1.1.2.3420_scenarioCardinalityConformity%
SZENARIOKARDINALITÄTKONFORMITÄT
Die Erläuterungen zu den Konformitäten und Kardinalitäten finden Sie unter: Erläuterungen

Terminologie-Assoziation:

CODEBEZEICHNUNG IM CODE-SYSTEMCODE-SYSTEM
LANRLifelong physician numberIdentifier type

KVDT-Mapping:

FK4299
FK4241
FK4242
FK4248
FK4249
FK5099
FK5101
FK212
FK223

FHIR®-Mapping: %KBV_PR_AW_Behandelnder|KBV_PR_AW_Behandelnder.identifier:ANR%

Beziehung: Spezialisierung von ANR aus den KBV-Basis-Profilen Version 1.3.0

Wert: Identifier





Kommentierungen

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