Jede Betriebsstätte und jede Nebenbetriebsstätte nach den Definitionen des Bundesmantelvertrages-Ärzte erhalten jeweils eine Betriebsstättennummer. Die Betriebsstättennummer ermöglicht die Zuordnung ärztlicher Leistungen zum Ort der Leistungserbringung. Die Betriebsstättennummer ist neunstellig. Die ersten beiden Ziffern stellen den KV-Landes- oder Bezirksstellenschlüssel gemäß Anlage 1 (Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nach § 75 Absatz 7SGB V zur Vergabe der Arzt-, Betriebsstätten- sowie der Praxisnetznummern) dar (Ziffern 1-2). Die Ziffern drei bis neun werden von der KV vergeben (Ziffern 3-9). Dabei sind die Ziffern drei bis sieben so zu wählen, dass anhand der ersten sieben Stellen die Betriebsstätte eindeutig zu identifizieren ist.
Kardinalität und Konformität:
| SZENARIO | KARDINALITÄT | KONFORMITÄT |
|---|---|---|
| Patientenakte (Export) | 1...1 | M |
| Terminverwaltung (Export) | 1...1 | M |
| Adressbuch (Export) | 1...1 | M |
| Sprechstundenbedarf (Export) | 1...1 | M |
Terminologie-Assoziation:
| CODE | BEZEICHNUNG IM CODE-SYSTEM | CODE-SYSTEM |
|---|---|---|
| BSNR | Primary physician office number | Identifier type |
KVDT-Mapping:
FK201
FK4217
FK5003
FK5098
FHIR®-Mapping: KBV_PR_AW_Betriebsstaette.identifier:Betriebsstaettennummer
Beziehung: Spezialisierung von 32.1.4 BSNR
Wert: Identifier (0 - 9 Zeichen)