Diese Gruppe beschreibt eine durchgeführte Impfung. Sie enthält
alle nach § 22 Absatz 2 Infektionsschutzgesetz relevanten
Informationen (z.B. zur Erkrankung, gegen die geimpft wird) sowie
weitere Informationen zum Impfstoff, zur verantwortlichen Person
sowie ggf. zur Person, die die Eintragung vornimmt. Zusätzlich sind
die in § 22 Absatz 3 und 4 beschriebenen Felder bzw. Informationen
enthalten.
Es können auch in der Vergangenheit durchgeführte Impfungen
übertragen werden (z.B. aus dem Papierausweis, aus einer
Impfbescheinigung oder aus Bescheinigungen aus dem Ausland). Dies
wird im Anwendungsszenario "Daten nach- oder übertragen"
abgebildet.
Nicht alle Informationen sind für alle Anwendungsszenarien
relevant.
Kardinalität und Konformität:
| SZENARIO | KARDINALITÄT | KONFORMITÄT |
|---|
Rationale: Nach § 22 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz muss die impfende Person im ärztlichen Dienst jede Schutzimpfung unverzüglich in einen Impfausweis nach Absatz 2 eintragen. § 22 Absatz 2 Infektionsschutzgesetz beschreibt alle Informationen, die in einem Impfausweis zu jeder Schutzimpfung dokumentiert werden müssen. Im Impfausweis sind zudem laut Infektionsschutzgesetz § 22 Absatz 3 und 4 weitere Informationen vorzusehen. Dies wird hier abgebildet.
Terminologie-Assoziation:
| CODE | BEZEICHNUNG IM CODE-SYSTEM | CODE-SYSTEM |
|---|---|---|
| 713404003 | Vaccination given (situation) | SNOMED Clinical Terms |
FHIR®-Mapping: KBV_PR_AW_Impfung
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