Die Arztnummer (umgangssprachlich auch Lebenslange Arztnummer "
LANR" genannt) wird an jede im vertragsärztlichen Bereich oder in
einem nach §108 SGB V zugelassenen Krankenhaus ärztlich tätige
Person vergeben. Im vertragsärztlichen Bereich erfolgt die Vergabe
durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung, im
Krankenhausbereich durch das Krankenhaus-Arztverzeichnis nach §293
Abs. 7 SGB V. Die Arztnummer setzt sich aus insgesamt neun Ziffern
zusammen:
1. Einer sechsstelligen eineindeutigen Ziffernfolge
(Ziffern1-6);
2. Einer Prüfziffer (Ziffer 7);
3. Einem zweistelligen Arztgruppenschlüssel, der den
Versorgungsbereich sowie die Facharztgruppe differenziert nach
Schwerpunkten angibt (Ziffern 8-9) gemäß Anlage 2 (Richtlinie der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung nach § 75 Absatz 7 SGB V zur
Vergabe der Arzt-, Betriebsstätten- sowie der
Praxisnetznummern)
Kardinalität und Konformität:
| SZENARIO | KARDINALITÄT | KONFORMITÄT |
|---|---|---|
| Patientenakte (Export) | 0...1 | O |
| Terminverwaltung (Export) | 0...1 | O |
Terminologie-Assoziation:
| CODE | BEZEICHNUNG IM CODE-SYSTEM | CODE-SYSTEM |
|---|---|---|
| LANR | Lifelong physician number | 2.16.840.1.113883.18.108 |
FHIR®-Mapping: KBV_PR_AW_Patient.generalPractitioner.identifier
Wert: Identifier