Status
quo - eine sehr heterogene IT-Landschaft

Die Verarbeitung der Daten,

  • die für eine Anwendung bildgebender Verfahren benötigt werden,
  • die während der Anwendung entstehen und
  • die in Auswertung der Ergebnisse dieser Anwendung entstehen,

erfolgt je nach medizinischer Fragestellung, benötigtem bildgebenden Verfahren (Röntgen, MRT, CT, etc.) und Einrichtungsumgebung (z. B. Radiologische Praxis, Krankenhaus, Zahnärztliche Praxis, Internistische Praxis) mit sehr unterschiedlichen Hard- und Softwareumgebungen.

Vor der Untersuchung

Die administrativen Daten, wie z. B. die Patientendaten und die Angaben zum Untersuchungstermin sowie die medizinischen Daten, die im Vorfeld bspw. einer Röntgenuntersuchung benötigt werden (Anamneseinformationen, klinische Angaben zum Befund), werden meist in einem Primärsystem erfasst. Je nach Einrichtungsumgebung kommen dabei insbesondere in Betracht:

  • Radiologieinformationssysteme (RIS)
  • Dentalsoftware
  • Praxisverwaltungssysteme (PVS)
  • Klinikinformationssysteme (KIS).

Diese sind meist per Schnittstelle mit dem zur Untersuchung/Behandlung eingesetzten Medizingerät (z. B. Computertomopraf) gekoppelt. Über diese werden die Daten zum Untersuchungstermin, zur zu untersuchenden Person (Name, Geburtsdatum) und zum vorgesehenen Verfahren (z. B. CT-Thorax) an die Worklist des Gerätes übertragen.

Während der Untersuchung

Während des bildgebenden Verfahrens entstehen Bilddaten; je nach Modalität (z. B. Röntgen, MRT, CT) nur ein einzelnes Bild oder mehrere Bilder in ein oder mehreren Serien und diese zusammengefasst in einer Studie. Einfache Röntgenbilder lassen sich beispielsweise in einer zahnärztlichen Praxis mit der auch für die Behandlungsdokumentation und Abrechnung der zahnärztlichen Leistung eingesetzten Dentalsoftware verarbeiten. Zur Speicherung und ggf. Bearbeitung sehr umfangreicher Bilddaten, wie sie zum Beispiel bei einer Magnetresonanztomografie entstehen, benötigt man eigene Bildarchivierungs- und Kommunikationssysteme, sogenannte PACS (Picture Archiving and Communication System). Neben diesen Bilddaten werden zahlreiche weitere Informationen zum eingesetzten Gerät (z. B. Modellbezeichnung) und zur Untersuchung (z. B. Strahlungsdaten) dokumentiert. Um ein interoperables Zusammenspiel von Medizingeräten, PACS und Primärsystemen sicherzustellen, wurde vor mehr als 30 Jahren der DICOM-Standard eingeführt. Mithilfe dieses die Interoperabilität im Bereich Radiologie sicherstellenden Standards werden die Bilddaten und Zusatzinformationen vom Medzingerät an das PACS bzw. von diesem an das eingesetzte Primärsystem übertragen.

Nach der Untersuchung

Nach der Anwendung eines bildgebenden Verfahrens müssen die Ergebnisse der Untersuchung befundet werden. Auch dies geschieht aktuell höchst unterschiedlich; sowohl hinsichtlich des Umfangs der medizinischen Dokumentation als auch hinsichtlich der eingesetzten Softwareanwendung. Während Befunde einfacher Röntgenaufnahmen, wie sie häufig im zahnärztlichen Bereich oder der Unfallchirurgie / Orthopädie vorkommen, oft nur wenige Sätze enthalten, ist der Umfang von beispielsweise radiologischen Befunden von Computertomografie Aufnahmen sehr viel umfangreicher.  Meist wird der Befundbericht in dem eingesetzten Primärsystem erstellt, während sich der/die Radiolog:in parallel die Aufnahmen im PACS betrachtet. Je nach Funktionsumfang bieten jedoch auch PACS die Möglichkeit, einen Befundbericht anzufertigen.

Besonderes Thema: Speicherung und Übertragung der Bilddaten

Wie bereits ausgeführt, gibt es im Zusammenhang mit der Anwendung bildgebender Verfahren ein sehr breites Spektrum an Anwendungsfällen. Dementsprechend wurden für die jeweiligen medizinischen Einrichtungen, die diese Verfahren anwenden, auf sie zugeschnittene IT-Lösungen entwickelt. Auch bei der Speicherung und Übertragung der Bilddaten zeigt sich ein sehr heterogener Markt. Um einen detaillierteren Einblick zu erhalten, haben wir eine Umfrage durchgeführt. Die Key Messages haben wir hier zusammengetragen.

Speicherung

Der Speicherbedarf für ein einzelne Röntgenaufnahme beträgt ca. 5 MB, währenddessen bei einem CT ca. 500 MB benötigt werden. Demzufolge genügt der betreffenden Praxis ein handelsüblicher Server, während ein Krankenhaus mit Notaufnahme und mehreren angeschlossenen Kliniken ein eigenes Rechenzentrum betreibt oder einen Dienstleister mit der Archivierung der Bilddaten beauftragt hat. Da einfache Röntgenaufnahmen nicht die gleiche Komplexität wie in der übrigen Radiologie aufweisen, hat sich der DICOM-Standard in manchen Fachgruppen (z. B. Zahnärzte) noch nicht durchgesetzt. Die angefertigten Röntgenaufnahmen werden als JPG- oder TIFF-Datei gespeichert. 

Übertragung/Bereitstellung

Zum jetzigen Zeitpunkt bestehen bzgl. der Übertragung von Daten per KIM oder des Uploads in die ePA Beschränkungen bzgl. der transferierbaren maximalen Dateigröße. Darüber hinaus können mögliche Limitationen aufgrund der Übertragungsgeschwindigkeit bestehen. Neben den zunehmend verbreiteten Fachdiensten und Bildportalen zur meist temporären Bilddatenbereitstellung ist es immer noch weit verbreitete Praxis, gängige Datenträger wie CD/DVD zu nutzen.

Auswertung der durchgeführten Umfrage

Um zu erfahren, wie die IT-Landschaft in den radiologisch tätigen Einrichtungen aktuell aussieht und wie die Bilddaten den Patient:innen bzw. Leistungserbringenden zur Verfügung gestellt werden, haben wir im zweiten und dritten Quartal 2024 eine Umfrage mit 17 Fragen durchgeführt. Abgefragt wurde beispielsweise, welche Formen der Bilddatenbereitstellung gegenüber berechtigten Dritten (Patient:in, mitbehandelnde Ärzt:innen) die antwortende Einrichtung vorhält oder wie lange die Bilddaten auf Bildportalen durchschnittlich für einen Zugriff bereitstehen. Auf diese Umfrage erhielten wir 177 Antwortpakete, wovon letztlich 143 in die Auswertung fließen konnten. Die folgenden abgeleiteten Kernaussagen sind als nicht repräsentativ anzusehen:

  • In der Radiologie ist die CD/DVD aktuell immer noch das am Meisten genutzte Speichermedium zur Bildweitergabe; auch ggü. Leistungserbringenden.

  • Zahnärzt:innen nutzen die Möglichkeiten von Bildservern/-portalen aktuell nicht oder nur in einem vernachlässigbaren Umfang. Patient:innen bzw. Bevollmächtigten werden vorwiegend Film- oder Papierausdrucke ausgehändigt.


  • Beim Zugriff auf Bildserver/-portale wird überwiegend eine 2-Faktor-Authentisierung (2FA) verlangt.
  • Der am Häufigsten eingesetzte Zweite Faktor ist dabei das Geburtsdatum des/der Patient:in.



Sonstige interessante Ergebnisse:

  • Der Zugriff auf Bildserver/-portale wird überwiegend nur temporär gewährt; meist für die Dauer des aktuellen Behandlungsfalls (1 Quartal).
  • Die Langzeitarchivierung ist in den meisten Fällen einrichtungsintern organisiert.
  • Die Vielfalt der eingesetzten PACS-Systeme für externen Zugriff bzw. genutzten Bildportale ist ziemlich groß. DEN einen Favoriten gibt es nicht.
  • Bei einem Großteil der Zugriffe auf Bildserver/-portale erhält man auch Zugang zum zugehörigen Befundbericht.

Diskussionspapier zum Umgang mit Bilddaten im Kontext der elektronischen Patientenakte

Damit das MIO Bildbefund in der Versorgung sein ganzes Potential entfalten kann, ist es unser Ziel, über die Abbildung des Befundbericht hinaus auch einen möglichst einfachen Zugriff auf die Bilddaten zu ermöglichen. In unserer Spezifikation wollen wir die Bereitstellung von Bildern als Anhang oder Zugriff per Link direkt aus dem MIO heraus ermöglichen. Diese Festlegung muss jedoch in enger Abstimmung mit der gematik erfolgen, da diese für die Konfiguration und den Betrieb der "hinter dem MIO" liegenden ePA-Infrastruktur verantwortlich ist. Nur wenn die Spezifikation des ePA-Aktensystems einen Upload von Bilddateien zulässt, macht es Sinn, für das MIO Bildbefund eine entsprechende Möglichkeit vorzusehen. Die Festlegung, dass im MIO ein Link (URL) mitgegeben werden kann, über den die Bilddaten aufgerufen werden können, ist erst dann mit einem echten Mehrwert verbunden, wenn der Nutzende direkt nach dem Linkaufruf zu den Bildern gelangt. Um die technischen Möglichkeiten eines unmittelbaren Bilddatenzugriffs aus dem MIO Bildbefund heraus zusammenzutragen und erste Meinungen zu den verschiedenen technischen Lösungen einzusammeln, haben die mio42 zusammen mit der gematik und der AG MIO in der Radiologie im zweiten Quartal 2024 ein Diskussionspapier erstellt. Anschließend wurden die im Beirat vertretenen Institutionen gebeten, bis zum 30. September Rückmeldung zu den verschiedenen Lösungsvarianten abzugeben. Dieses um die Stimmen aus dem Beirat angereicherte Diskussionspapier kann Entscheidungsträgern einen Eindruck über den Lösungsraum verschaffen. Folgt daraus eine politisch getragene Entscheidung, könnte das MIO Bildbefund bereits von Beginn an einen komfortablen Zugang zu den Bilddaten ermöglichen.