Das MIO Bildbefund ermöglicht, die während der Befundung eines bildgebenden Verfahren entstehenden Informationen (teilweise) strukturiert in der elektronischen Patientenakte (ePA) abzulegen oder beispielsweise per KIM-Nachricht direkt an Leistungserbringende zu übermitteln. Das MIO Bildbefund kann zudem einen Verweis auf die zugehörigen Bilddaten und in begrenztem Umfang Anhänge (z. B. einfache Röntgenaufnahmen, schematische Abbildungen) enthalten. Aktuell besteht eine Limitierung der Größe einzelner Dokumente von 25 MB (s. Funktion A_14937 der gematik-Spezifikation zur ePA-Dokumentenverwaltung). Mit dem Wechsel auf die ePA 3.0 wird das Hochladen von Bildern vorübergehend ausgesetzt (s. Elektronische Patientenakte: Bilddaten monatelang nur über Umweg möglich). 

Versicherte / Patient:innen ...

  • können Befund (und ggf. Bilder) niedrigschwellig einsehen.
  • können Befund (und ggf. Bilder) behandelnden Personen zugänglich machen.
  • profitieren von der schnelleren Verfügbarkeit, die u. U. zu schnelleren Therapieentscheidungen -und beginn führt.
  • profitieren von der zentralen Verfügbarkeit, die u. U. doppelte Untersuchungen verhindert.

Behandelnde Personen

Befund erstellende Personen ...

  • haben Zugriff auf (radiologische) Vorbefunde. Dies ermöglicht u. U. eine bessere Einordnung auffälliger Befunde im Rahmen von bildgebenden Verfahren.
  • können bereits erstellte Befunde bei notwendigen Änderungen und Nachtragungen unkompliziert aktualisieren.
  • profitieren u. U. von der besseren Verfügbarkeit medizinischer Informationen, welche für die Durchführung bildgebender Verfahren von Belang sind (z. B. Laboruntersuchungen, Dokumtentation von Allergien, untersuchungsrelevante Diagnosen).

Befund lesende Personen ...

  • erfahren weniger Verzögerungen in den eigenen Arbeitsprozessen, da Befundberichte schneller und zuverlässiger verfügbar sind.
  • können wichtige Informationen wie bspw. Diagnosen und andere codierte Sachverhalte in die eigenen Primärsysteme übernehmen und integrieren, was zur Einsparung von Ressourcen führt.
  • erhalten einen besseren medizinischen Gesamtüberblick, auch bei bisher unbekannten Patient:innen.
  • können Verlaufskontrollen besser durchführen und planen, da die hierfür notwendigen Informationen (bspw. Datum der letzten Bildgebung) dauerhaft verfügbar sind.
  • können bei Bedarf den Befund einsehen, auch wenn sie die Untersuchung nicht selbst veranlasst/beauftragt haben.

Versicherungen ...

  • können Kosten durch den Wegfall nicht notwendiger Doppeluntersuchungen vermeiden.