Die ARGE·IK vergibt und pflegt so genannte Institutionskennzeichen (IK). Das sind neunstellige Ziffernfolgen, hinter denen sich ein Datensatz verbirgt, auf dessen Grundlage der Zahlungsverkehr mit den Leistungen erbringenden Personen abgewickelt wird. Das Institutionskennzeichen (IK) ist ein eindeutiges Merkmal zur Abrechnung mit den Trägern der Sozialversicherung.

Kardinalität und Konformität:

Die Erläuterungen zu den Konformitäten und Kardinalitäten finden Sie unter: Erläuterungen

Rationale: https://www.dguv.de/arge-ik/index.jsp

Terminologie-Assoziation:

CODEBEZEICHNUNG IM CODE-SYSTEMCODE-SYSTEM
XXOrganisations-IDIdentifierType

FHIR®-Mapping: KBV_PR_MIO_CMR_Organization.identifier:Institutionskennzeichen

Beziehung: Spezialisierung von IK-Nummer aus den KBV-Basis-Profilen Version 1.1.3

Wert: Identifier