Hier wird der Pflegegrad einer Person nach § 15 SGB
XI dokumentiert.
1. Punktbereich 0: keine Beeinträchtigungen der
Selbständigkeit oder der Fähigkeiten,
2. Punktbereich 1: geringe Beeinträchtigungen der
Selbständigkeit oder der Fähigkeiten,
3. Punktbereich 2: erhebliche Beeinträchtigungen der
Selbständigkeit oder der Fähigkeiten,
4. Punktbereich 3: schwere Beeinträchtigungen der
Selbständigkeit oder der Fähigkeiten und
5. Punktbereich 4: schwerste Beeinträchtigungen der
Selbständigkeit oder der Fähigkeiten.
Kardinalität und Konformität:
| SZENARIO | KARDINALITÄT | KONFORMITÄT |
|---|
FHIR®-Mapping: %KBV_PR_AW_Observation_Pflegegrad|KBV_PR_AW_Observation_Pflegegrad%
Beziehung: Spezialisierung von Pflegegrad aus den KBV-Basis-Profilen Version 1.3.0
Untergeordnete Inhalte