Zahnärztliche Primärsysteme verwenden zur Identifikation des zahnärztlichen Akteurs die folgende Bildungsregel: "0" + KZV-Nr + Abrechnungsnummer der Zahnarztpraxis (ggf. ergänzt um eine oder mehrere führende Nullen). Bei der Konkatenation der Nummern muss nach der "0" die KZV-Nummer des Akteurs an die Stellen 2-3 gesetzt werden (ggf. mit ihrer führenden Null), und an die Stellen 4-9 die 1-6-stellige Abrechnungsnummer der Zahnarztpraxis, wobei sie ggf. mit einer oder mehreren führenden Nullen aufgefüllt werden muss. Beispielresultat: "004006789"
Kardinalität und Konformität:
SZENARIO | KARDINALITÄT | KONFORMITÄT |
---|---|---|
Daten eintragen (Befundbericht erstellen) | 0...1 | O |
Rationale:
"Im ersten Feld (ohne Bezeichnung) und im Feld für die Vertragszahnarzt-Nr. wird jeweils die Vertragszahnarztnummer eingetragen, die wie folgt aufgebaut ist: 2-stellige KZV- und 6-stellige Vertragszahnarzt-Nr." (Anlage 14b (BMZ-Z))
Terminologie-Assoziation:
CODE | BEZEICHNUNG IM Codesystem | Codesystem |
---|---|---|
KZVA | KZVAbrechnungsnummer | IdentifierTypeDeBasis |
FHIR®-Mapping: KBV_PR_MIO_BB_Organization.identifier:KZV-Abrechnungsnummer
Beziehung: Kopie von KZV-Abrechnungsnummer aus den KBV-Basis-Profilen Version 1.6.0
Wert: Identifier (9 - 9 Zeichen)
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