Hier finden Sie ein Archiv (nicht mehr gültige Fassung) der Voraussetzungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Ausführung und Abrechnung invasiver kardiologischer Leistungen.


Die aktuell gültige Version stellen wir auf der KBV-Website bereit unter: www.kbv.de/infothek/rechtsquellen/bundesmantelvertrag/qualitaetssicherungsvereinbarungen.